Raub
und Restitution
Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Ausstellung Jüdisches
Museum Frankfurt, bis 2. August 2009
Die Ausstellung beschreibt den historischen Kontext und die bis in die
Gegenwart reichenden Folgen des Raubes von Kulturgütern aus jüdischem
Besitz während der NS-Zeit. Anhand verschiedener Kunstsammlungen erzählt
sie das Schicksal der Eigentümer wie der Familie Rothschild. Sie nimmt
aber auch die Akteure und Profiteure des NS-Raubes sowie die Versäumnisse
und Unzulänglichkeiten der Restitutionspolitik in den 1950er Jahren
in den Blick, die bis heute noch Fragen offen lässt.
Die Ausstellung dokumentiert die geographischen, historischen und juristischen
Dimensionen des Raubes am Beispiel von acht Fällen. Das Spektrum des
geraubten Kulturguts reicht von Gemälden und ganzen Bibliotheken über
wertvolle Handschriften und Judaica Sammlungen bis hin zu Skulpturen, Miniaturmöbeln
und Musikinstrumenten.
Die Geschichte der Judaica-Sammlung des Frankfurter Kaufmanns Sigmund
Nauheim ist repräsentativ für die Brutalität des nationalsozialistischen
Raubes. Als das "Museum jüdischer Altertümer", dem
Nauheim seine Sammlung vermacht hatte, in der Pogromnacht 1938 geplündert
wurde, fiel das Gros der Objekte in die Hände der Gestapo. Einen kleinen
Teil "rettete" der Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums
vor der Einschmelzung, indem er ihn in sein Museum überführte.
Dieser Fall wirft damit auch ein Licht auf die ambivalente Rolle der Museumsdirektoren
während der NS-Zeit, die zwischen gutgemeinten Hilfeleistungen und
skrupelloser Bereicherung changierte.
An
der Kunstsammlung des Frankfurter Mäzens Carl von Weinberg wird deutlich,
wie der Raub mit juristischen Mitteln bemäntelt wurde. Nachdem er
mehrfach Demütigungen erfahren hatte, musste von Weinberg im Dezember
1938 seine Villa "Waldfried" mitsamt der Sammlung von Kunstwerken
aus verschiedenen Jahrhunderten an die Stadt Frankfurt verkaufen. Er starb
1943 im italienischen
Exil. Nach dem Krieg stellte der einzige Erbe Weinbergs, sein Schwiegersohn
Richard von Szilvinyi, einen Antrag
auf Rückerstattung der Kunststammlung und Liegenschaften. Sie wurden 1950
restituiert. Einen Teil davon stiftete Szilvinyi Frankfurter Museen.
In
der begleitenden Rahmenhandlung beleuchtet die Ausstellung die Funktion,
die der Kunst- und Kulturgutraub in der antisemitischen Verfolgungs- und
Vernichtungspolitik ab 1933 einnahm. Die unterschiedlichen Phasen und die
Radikalisierung dieser Politik
werden herausgearbeitet, Institutionen und Personen, die am Raub beteiligt
waren und von ihm profitierten, vorgestellt: etwa das "Führermuseum
Linz",
Hermann Göring und bekannte NS-Kunsthändler wie Karl Haberstock.
Die Ausstellung geht den juristischen Vorgaben für die Rückerstattung
der geraubten Kulturgüter ebenso nach wie den teilweise bis heute
unerfüllten
Rückgabeansprüchen.
Die von der amerikanischen Militärregierung erlassenen Rückerstattungs-
und Entschädigungsgesetze bildeten die Basis für alle weiteren
Regelungen in der Bundesrepublik. Nur wenigen Verfolgten wurde aber zu
ihrem Recht verholfen, während diejenigen, die sich ihre Kulturgüter
angeeignet hatten, den Tatbestand des Raubes leugneten. Erst nach dem Ende
des Ost-West-Konflikts drangen die offenen Restitutionsfragen wieder ins öffentliche
Bewusstsein. Mit der Washington Conference 1998 wurden schließlich
die Weichen dafür gestellt, dass ungeklärte
Fälle erstmals oder neu aufgerollt werden können. In einer Medieninszenierung
werden Restitutionen, Vergleiche und schwebende Rechtsstreitigkeiten gezeigt,
die seit Abschluss der Recherchen zur Ausstellung aktuell geworden sind.
Die Inszenierung wird laufend erweitert. Die Ausstellung entstand in Zusammenarbeit
mit dem Jüdischen Museum Berlin, das Begleitbuch (Wallstein Verlag)
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